INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS
Informationen zur Kinderbetreuung ab 1. April 2021
Durch die Sächsische Staatsregierung wurde am 30. März 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung bekannt gemacht. Darin sind die – zunächst bis zum 18. April 2021 – gültigen Regelungen zur Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten festgelegt:
- Bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 gilt für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordsachsen die Schließung der Einrichtungen mit Notbetreuung (vgl. § 5a Abs. 8a).
- Ab Dienstag, 6. April 2021 wechseln die Kindertageseinrichtungen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen, Bezugspersonen und Räumen/ Bereichen. Zum Betreten der Einrichtungen und zu notwendigen Tests werden in der Verordnung die Regelungen getroffen.
- Bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz kann der Landkreis Nordsachsen als zuständige kommunale Behörde verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen (vgl. § 8d). Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Maßnahmen kann es zu erneuten Schließungen der Kindertageseinrichtungen kommen. In diesem Fall gelten wieder die Regelungen zur Notbetreuung. Bereits gestattete Notbetreuungen seit dem 13. Dezember 2020 bleiben unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung weiter bestehen.
Für die Verrechnung/ Erstattung der Elternbeiträge, auch für die vergangenen Monate, wird noch auf die endgültige Rechtsverordnung des Freistaates gewartet.
Einrichtungsbezogene Informationen erfolgen zeitnah auf der jeweiligen Seite der Kita.
Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie HIER.
Die Anlage 2 (qualifizierte Selbstauskunft) finden Sie HIER.